Absperrungen, Arbeitsbekleidung und Co.: Sicherheit beim Hausbau
07.11.2016Wer selbst zum Bauherrn werden möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen, damit sich das ehrgeizige Projekt erfolgreich und nach Plan umsetzen lässt. Für Laien bedeutet das, dass sie sich bereits im Vorfeld in viele neue Fachgebiete einlesen müssen, um jederzeit den Überblick zu behalten und nichts Wichtiges zu vergessen. Ein wesentlicher Aspekt bei jedem Hausbauprojekt sollte das Thema Sicherheit sein. Hier ist der Bauherr in der Verantwortung und sollte auch im eigenen Interesse dafür sorgen, dass schon in der Planungsphase sämtliche Sicherheitsrichtlinien berücksichtigt und während der aktiven Bauphase strikt eingehalten werden.
Das Thema Sicherheit umfasst sämtliche Richtlinien von Absperrungen über Arbeitszeiten bis hin zur Arbeitsbekleidung. Wer hier am falschen Ende spart, muss im Ernstfall mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Selbstverständlich liegt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit auf der Baustelle nicht allein beim Bauherrn. Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin informiert, sind hier neben dem Bauherrn auch der Architekt, der Bauleiter, beauftragte Unternehmen und gegebenenfalls ein vor Ort tätiger Koordinator in der Pflicht. In Abhängigkeit von den verschiedenen Arbeitsabläufen können sich die Verantwortungsbereiche hier durchaus überschneiden. Der Bauherr fungiert aber als übergreifender Arbeitgeber und muss deshalb als übergeordneter Koordinator sicherstellen, dass alle Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) von der Planungsphase bis zur Fertigstellung des Baus eingehalten werden.
Die folgende Übersicht behandelt ein paar wesentliche Aspekte aus dem Bereich Bausicherheit, die Bauherren als Arbeitgeber unbedingt berücksichtigen sollten.
1. Arbeitsbekleidung: Sicherheit zum Anziehen
Auf einer Baustelle gibt es eine Vielzahl von Gefahrenquellen, die ein hohes Verletzungsrisiko bergen. Um dieses Risiko für alle auf der Baustelle aktiven Personen zu minimieren, ist die passende Arbeitsbekleidung in Form von Schutzkleidung notwendig. Welche Arbeitsbekleidung in den jeweiligen Bereichen der Baustelle erforderlich ist, hängt von den einzelnen Arbeitsabläufen ab. So benötigen Architekten und Bauherren beispielsweise eine weniger umfangreiche Schutzausrüstung als Handwerker, die auf der Baustelle körperlich tätig sind.
Die Mindestausstattung beim Betreten der Baustelle sollte aus festem Schuhwerk, idealerweise Sicherheitsschuhen mit Verstärkung, einem Schutzhelm und einer Signalweste bestehen. Je nach Tätigkeit kommen weitere Ausrüstungsstücke hinzu:
- Die Schutzbrille
- Atemschutzmasken
- Gehörschutz
- Handschuhe
- Arbeitsbekleidung, die den ganzen Körper bedeckt
Arbeitsbekleidung und Handschuhe sollten je nach Tätigkeit bis zu einem gewissen Grad schnittfest sein. Bei Arbeitsschuhen kommt es darauf an, dass das Material sowohl die Sohle als auch das Obermaterial durchtrittsicher sind.
Das Arbeitsschutzgesetzt sieht vor, dass der Arbeitgeber, in diesem Fall der Bauherr, den Angestellten die erforderliche Schutzkleidung zur Verfügung stellt. Da häufig aber professionelle Handwerksunternehmen mit den einzelnen Arbeiten auf der Baustelle beauftragt werden, ist davon auszugehen, dass die Arbeitskräfte bereits von ihrem Arbeitgeber mit der entsprechenden Schutzkleidung ausgestattet sind. Nimmt der Bauherr auf seiner Baustelle vorrangig die Dienste von privaten Bauhelfern in Anspruch, sollte er ihnen die richtige Arbeitsbekleidung zur Verfügung stellen.
2. Absicherung und Kennzeichnung der Baustelle
Eine Baustelle muss von der Einrichtung bis zur endgültigen Abnahme sorgfältig als solche gekennzeichnet und abgesichert sein. Die Verantwortung dafür liegt beim Bauherrn. Deshalb sollte dieser sich im Vorfeld ausführlich über seine Pflichten im Bereich Absicherung und Kennzeichnung der Baustelle informieren.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Baustellengelände jederzeit gegen das Betreten Unbefugter gesichert sein muss, um Verletzungen während und außerhalb der Bautätigkeit zu vermeiden.
Welche Hilfsmittel zur Absicherung der Baustelle herangezogen werden müssen, hängt im Einzelfall von der Beschaffenheit der Baustelle ab. Zu den Mindestvorschriften gehört in der Regel ein Baustellenzaun, der dafür sorgt, dass kein Unbefugter die Baustelle betreten kann. Hat die Baustelle aufgrund ihrer Lage Einfluss auf den öffentlichen Straßenverkehr, müssen Bauherren zusätzlich die entsprechenden Bereiche der Straßenverkehrsordnung sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) berücksichtigen.
Die vorschriftsmäßige Absicherung der Baustelle dient nicht nur dem Schutz von Außenstehenden und auf der Baustelle Beschäftigen, sondern auch dem Schutz der Interessen des Bauherrn. Entstehen nämlich Schäden auf der Baustelle, die zum Beispiel durch das Eindringen Unbefugter verursacht wurden, ist es möglich, dass der Bauherr keinerlei Leistung durch die Versicherung zu erwarten hat, falls er seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Absicherung der Baustelle nicht nachgekommen ist.
3. Fluchtwege und Notausgänge
Fluchtwege und Notausgänge sind ein zentraler Bestandteil der Baustellensicherheit. Sie müssen die gesamte Baustelle durchziehen, um von jedem Punkt aus innerhalb kürzester Zeit erreicht zu werden. Außerdem müssen Fluchtwege und Notausgänge jederzeit frei von Hindernissen bleiben.
Wie viele Fluchtwege und Notausgänge eine Baustelle benötigt und wo diese angelegt sein müssen, hängt von der grundsätzlichen Beschaffenheit des Geländes und der Größe der Baustelle ab. Auch die tägliche Nutzung der Baustelle und die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte hat Einfluss auf die Einrichtung von Notausgängen und Fluchtwegen.
Neben der Einrichtung ist auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen wichtig. Alle entsprechenden Einrichtungen müssen jederzeit gut sichtbar gekennzeichnet sein. Das bedeutet, dass die Kennzeichnung bei schlechten Witterungsverhältnissen oder Dunkelheit auch gut beleuchtet sein muss.
4. Brandmelder und Vorrichtungen zur Brandbekämpfung
Jede Baustelle muss über eine bestimmte Anzahl an Brandmeldern sowie Feuerlöschern und anderen Feuerlöscheinrichtungen verfügen. Die Anzahl und Verteilung der entsprechenden Einrichtungen hängt von der Größe und der Beschaffenheit der Baustelle ab, aber auch von den verwendeten Materialien, den Arten der im Rahmen des Bauvorhabens anfallenden Arbeiten sowie der Anzahl der regelmäßig Beschäftigen.
Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass die Brandmelder und die Vorrichtungen zur Brandbekämpfung regelmäßig gewartet und bei Bedarf in Stand gesetzt werden. Die Funktionsfähigkeit sollte in regelmäßigen Abständen durch entsprechende Übungen sichergestellt werden.
Ebenso müssen Brandmelder und Vorrichtungen zur Brandbekämpfung jederzeit gut sichtbar gekennzeichnet werden, damit alle auf der Baustelle Beschäftigen im Bedarfsfall schnell darauf zugreifen können. Bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen müssen die Standorte der Brandschutzvorrichtungen ausreichend beleuchtet und mit einer Sicherheitsbeleuchtung versehen sein.
Die angesprochenen Themen sind nur Teilbereiche der Sicherheit auf Baustellen. Für Bauherren sollte dieses Thema bereits in der Planungsphase einen hohen Stellenwert einnehmen. Der planende Architekt und die beauftragen Unternehmen können den Bauherrn in diesem Bereich fachmännisch unterstützen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft informiert ebenfalls ausführlich zu allen relevanten Sicherheitsthemen rund um die Baustelle. Hier können Bauherren auch jederzeit Einsicht in die vom Gesetzgeber erlassenen DGUV-Vorschriften rund um das Thema Sicherheit auf der Baustelle nehmen. Damit kommt der Bauherr nicht nur seiner Verantwortung gegenüber Angestellten und Besuchern der Baustelle nach, sondern wahrt auch seine eigenen Interessen vor, während und nach der Bauphase.
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