Baugenehmigung fürs Gartenhaus?
17.04.2013Ein kleines Gartenhaus im eigenen Garten ist äußerst praktisch, wenn man einige Gartengeräte und Werkzeug unterbringen will.
Hat man einen großen Garten, kann das Haus etwas größer ausfallen, sodass man dort ein Atelier für sein Hobby oder sich eine kleine Sitzgelegenheit einrichten kann. Die Möglichkeiten sind bei der heutigen Auswahl vielfältig, allerdings sollte man sich bewusst sein, dass man unter Umständen eine Baugenehmigung für sein Gartenhaus benötigt.
Baugrenzen unbedingt beachten
Bevor man sich daher einen Schuppen kauft und unter Umständen viel Geld ausgibt, sollte man sich den Bebauungsplan der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises ansehen. Hier sind die Baugrenzen von besonderer Wichtigkeit, da sie nicht überbaut werden dürfen – auch nicht von einem kleinen Gartenhaus. Ist man sich unsicher, hilft ein Anruf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde; hier erhält man verbindliche Auskünfte, wie man sich zu verhalten hat.
Mit den Baugrenzen ist es etwas kompliziert: Zwar darf auf der Grenze ein Schuppen stehen, in dem Geräte aufbewahrt werden, allerdings kein Gartenhaus, in dem man sich etwas eingerichtet hat, sodass man sich dort gemütlich aufhalten kann. Hat das Gartenhaus einen Aufenthaltsraum, muss man drei Meter Abstand zur Baugrenze einhalten.
Größe des Gartenhauses wichtig
In den einzelnen Bundesländern ist die Größe der Bauten, für die man keine Baugenehmigung benötigt, unterschiedlich. Allerdings kommt es nicht nur auf die Größe an, sondern teilweise auch auf die Ausstattung. So erschwert eine Toilette, die sich im Gartenhaus befindet, den Prozess, da die erlaubte Größe, für die man noch keine Genehmigung bräuchte, dann deutlich sinkt.
Wer nun der Meinung ist, sich leichtfertig über die Vorschriften hinweg setzen zu können und ein Gartenhaus ohne Genehmigung aufzustellen, sollte sich nicht zu früh freuen. Auch wenn ein Gartenfertighaus im Edingershop relativ leicht aufgebaut und eingerichtet ist, steckt man im Allgemeinen viel Herzblut in seine neue Unterkunft. Da der neidische Nachbar dies eventuell missgönnt, steht die Bauaufsichtsbehörde vielleicht schneller vor der eigenen Tür, als man geahnt hat.
Bildquelle: Flickr.com @ Thomas Brenner (CC BY-SA 2.0)