Bauherren sollen mehr Rechte bekommen

11.03.2016

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Rechte von Bauherren umfassend stärken soll. Er schützt Verbraucher mit gesetzlich festgelegten Sicherheiten, die bislang noch individuelle Verhandlungssache sind. Das Reformpaket soll Bauunternehmen zu mehr Transparenz und verbindlichen Angaben verpflichten.


Bauherren sollen mehr Rechte bekommen

Bauherren sollen mehr Rechte bekommen

Einer der wichtigsten Punkte: Bauunternehmen müssen künftig ihre Kunden noch vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die festgelegten Anforderungen genügt. Damit sollen Verbraucher in die Lage gebracht werden, verschiedene Angebote besser im Detail miteinander vergleichen zu können. Auch nach Vertragsabschluss soll künftig mehr Transparenz herrschen. So soll eine Pflicht zur Unterlagenherausgabe gesetzlich verankert werden. Bislang haben Verbraucher keine Handhabe, dies zu erwirken, wenn es nicht im Vertrag steht. Das kann zu einer ernsten Zwickmühle führen, da wichtige Unterlagen oft benötigt werden, um die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nachzuweisen oder einen Kredit zu bekommen. Falls die Baubehörde seinen Bau kontrolliert, wozu sie jederzeit berechtigt ist, hat der Bauherr im schlimmsten Fall nicht einmal die Möglichkeit, nachzuweisen, dass sein Bauvorhaben rechtmäßig ist.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll sich das nun ändern. Darüber hinaus sollen Bauverträge neuen Mindestanforderungen genügen, die dem Verbraucherschutz dienen. So sollen sie künftig genaue und verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertig sein muss und innerhalb von 14 Tagen wieder kündbar sein. Darüber hinaus sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es erleichtern, auch nach Baubeginn noch Änderungen im Bauplan vorzunehmen – sofern man sich darüber mit dem Bauunternehmen einigen kann.


Auch das Handwerk wird gestärkt

Das Gesetzespaket enthält darüber hinaus eine Reform der Mängelhaftung im Kaufrecht, die für alle Branchen gelten soll. Neben den Verbrauchern soll so auch das Handwerk gestärkt werden, was nachhaltige Impulse im Stellenmarkt für Dienstleistungen und Fertigungen setzen dürfte. Durch die sogenannte Nacherfüllung sind Verkäufer verpflichtet, Waren zurückzunehmen und zu ersetzen, wenn diese Mängel aufweisen. Verlegt ein Fliesenleger mangelhafte Fliesen, muss er sie bei einer Reklamation wieder ausbauen und ersetzen – auf eigene Kosten. Mit der Gesetzesänderung hat er in einem solchen Fall die Möglichkeit, Regress beim Lieferanten geltend zu machen, der die fehlerhafte Ware geliefert hatte, und bleibt nicht länger auf dem Schaden sitzen.


Kritik von ZDH und VPB

Ein Schritt in die richtige Richtung, doch Zulieferer können ohne Weiteres ihre Haftung für Materialfehler vertraglich ausschließen. Um wirklich wirksam zu werden, müsse die Vorschrift im Recht der AGB verankert werden, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Auch der Verband Privater Bauherren (VPB) applaudierte dem Gesetzesentwurf nur unter Vorbehalt. Grundsätzlich begrüße man die Bemühungen der Bundesregierung, da sie mit den Forderungen übereinstimmen, die der Verband schon seit Jahren vertritt. Jedoch warnte der VPB in einer Stellungnahme Bauherren, das Gesetz schon jetzt „für bare Münze zu nehmen“. Denn bis aus dem Entwurf geltendes Recht wird, ist noch ein langer Weg zu nehmen – zum jetzigen Zeitpunkt können sich Bauherren noch nicht darauf berufen.

Stand: 2016