Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber
29.11.201720 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber, laut Stiftung Warentest nutzen aber nur etwa 13 Millionen von ihnen diese Möglichkeit und profitieren von bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich zum herkömmlichen Lohn.
Generell verpflichtend sind die Zuschüsse in Deutschland nicht, sondern eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Ob und wie viel vermögenswirksame Leistungen (VL) der Arbeitsgeber zahlt, ist im Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgelegt – auch Azubis könnend davon schon profitieren. Jeder Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, in welche Anlageform er die Beträge investieren möchte, die Sparpläne müssen aber VL-geeignet sein, dafür können auch laufende Verträge in Frage kommen. Der Arbeitnehmer schließt den VL-Vertrag in der Regel selber ab und informiert seinen Arbeitgeber, der dann die zugesagten Beträge in den Vertrag einzahlt. Wie in der Grafik zu sehen ist, entscheidet sich ein großer Teil der Arbeitnehmer dabei für einen Bausparvertrag als VL-Sparanlage. Dieser bietet einige Vorteile und weitere Förderungen:
Förderung des Vermögensaufbaus vom Staat
Für Arbeitnehmer mit dem Wunsch, eine Immobilie zu erwerben, eignet sich VL-Bausparen besonders, denn sie können zusätzlich von weiteren staatlichen Förderungen profitieren. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gibt es bis zu 9 Prozent Förderung im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage. Die Grenzen für das zu versteuernde Jahreseinkommen liegen für Alleinstehende bei 17.900 Euro, für Verheiratete bei 35.800 Euro. Das heißt, auch Geringverdiener können von den VL profitieren.
Der Staat fördert außerdem auch den Wohnungsbau mit einer Prämie, die für Bausparer von Vorteil sein können. Allerdings nur auf Sparbeiträge, auf die nicht schon die Arbeitnehmersparzulage läuft. Im Rahmen eines VL-Bausparens muss zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen also auch eigenes Geld eingezahlt werden. Wer die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen will, muss das Geld außerdem in jedem für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden – Glück haben bei dieser Regelung die Bausparenden unter 25 Jahren: Sie können die Wohnungsbauprämie einmalig in Anspruch nehmen, ohne an die wohnwirtschaftlichen Verwendungszwecke gebunden zu sein.
Wichtig hierbei ist außerdem die Laufzeit des Sparvertrages: VL-Bausparverträge haben in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, bevor sie ausgezahlt werden können. Auch die staatlichen Förderungen werden erst nach diesem Zeitpunkt auf den Bausparvertrag gutgeschrieben.
Vermögenswirksame Leistungen und Kündigung oder Jobwechsel
Unsicherheit beim Thema VL tritt bei Arbeitnehmern gerade in puncto Kündigung bzw. Jobwechsel auf. Darf man die sieben Jahre Laufzeit nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein, um die vermögenswirksamen Leistungen wirklich zu erhalten? Die gute Nachricht ist: nein. Der abgeschlossene VL-Vertrag kann in jedem Fall weitergeführt werden, auch wenn der neue Arbeitgeber keine Zuschüsse gewährt. In dieser Situation kann der Vertrag auf eigene Faust weiter bespart werden, wenn es sich zum Beispiel um ein besonders lukratives Angebot handelt. Der neue Arbeitgeber ist dann allerdings verpflichtet, die Einzahlungen aus dem Gehalt an den VL-Anbieter zu überweisen.
Stand: 2017
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Quelle: Bausparkasse Mainz