Bauvorhaben ist nicht gleich Bauvorhaben
15.11.2021So erkennen Sie ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben
Inzwischen hat es jeder mitbekommen: Die Immobilienblase wächst und wächst – dadurch schießen die Preise entsprechend in die Höhe. Das tut dem Boom in der Baubranche jedoch keinen Abbruch: Nach wie vor streben viele nach der finanziellen Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden. Dabei sind die meisten neuen Bauherren unerfahren und wissen nicht so recht, was auf sie zukommt. Wir schaffen Klarheit und zeigen Ihnen nachfolgend, wann ein Vorhaben als genehmigungspflichtig gilt und welche Punkte Sie genau beachten müssen.
Wann ist ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig?
Im Wesentlichen muss hier gesagt werden, dass das Baurecht nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt ist, sondern auf Landesebene oder sogar auf kommunaler Ebene stattfindet. Hier die ersten Fragen: Wer ist wirklich für mein Projekt verantwortlich? So stellen Sie einen Bauantrag: Zunächst sollten Sie sich immer an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden. Grundsätzlich ist ein Bauantrag für alles im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen oder neuen Projekten erforderlich.
Zum Beispiel bei einem Pool: Ein oberirdisches Becken benötigt keine Genehmigung, ein eingelassenes Becken jedoch schon. Diesen Antrag kann jedoch in der Regel kein Laie stellen und sollte immer von einem Spezialisten begleitet werden. Aber auch für jeden, der ein klassisches Bauvorhaben durchführen möchte, gilt: Der sogenannte Bebauungsplan ist die Grundlage der Art des Vorhabens und muss berücksichtigt werden.
Was sind die 5 Phasen eines Bauvorhabens?
Jeder, der schon mal gebaut hat, weiß, dass eine gute Planung und qualifizierte Partner das A und O in Sachen Bauvorhaben sind. Das Vorhaben selbst wird unterteilt in folgende Schritte:
1. Beratung und Recherche: Bestimmte Fragen wie Bauvorhaben: ja oder nein, die Vereinbarung eines finanziellen Grundrahmens, die Erstellung einer Wunschliste sowie die Kontroll- und Umsetzungsmöglichkeiten sollten klar sein.
2. Budget und Anschaffung: Kennen Sie Ihren finanziellen Rahmen.
3. Design und Genehmigung: Planung und Anwendung sollten immer von einem Architekten durchgeführt werden, wenn Sie kein Experte sind.
4. Gewerke: Sobald die Baugenehmigung vorliegt, geht es darum, entsprechende Gewerke zu finden.
5. Fertigstellung und Lieferung: Dabei gibt eine sogenannte Vertragserfüllungsbürgschaft dem Bauherrn genauso wie den Gewerken eine gewisse Sicherheit.
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