Die Baufinanzierung
07.09.2022Welche Unterlagen werden für eine Baufinanzierung benötigt?
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, braucht dazu entweder ein wirklich gut gefülltes Bankkonto oder – häufiger – eine passende Immobilienfinanzierung. Doch bevor die Bank ein entsprechend großes Darlehen vergibt, muss der Antragsteller unter anderem seine Kreditwürdigkeit nachweisen und dem zukünftigen Darlehensgeber Auskunft über die Verwendung des Kredits geben. Dafür werden diverse Unterlagen eingereicht, die für die Bewilligung der Baufinanzierung unabdingbar sind oder der Transparenz dienen, um möglichst günstige Konditionen zu erhalten. Welche Unterlagen sind das also und wie ausführlich müssen die Informationen sein?Die wichtigsten Dokumente für die BaufinanzierungDie Dokumente, die die Bank sehen möchte, geben Auskunft über zwei Dinge: die Bonität des Antragstellers und den Wert der Immobilie. Hier eine Auflistung der Unterlagen, die für die Zuteilung einer Immobilienfinanzierung vorgelegt werden müssen:
1.) Ein aktueller und gültiger Personalausweis oder Reisepass, damit das Kreditinstitut die Identität des Antragstellers feststellen kann.
2.) Sofern es einen aktiven Bausparvertrag gibt, sollten alle damit in Verbindung stehenden Unterlagen vorliegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn dieser Vertrag bei derselben Bank abgeschlossen wurde, bei der nun auch die Baufinanzierung durchgeführt werden soll.
3.) Die Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnungen der letzten drei Monate. Rentner müssen stattdessen einen aktuellen Rentenbescheid einreichen, aus dem die Höhe der Bezüge hervorgeht.
4.) Der letzte Lohnsteuerbescheid. Diesen bekommen Arbeitnehmer in der Regel einmal jährlich vom Arbeitgeber.
5.) Ein Nachweis über das Vorjahreseinkommen vom aktuellen Arbeitgeber. Je nach Bank und Vertragsart können jedoch bereits die oben genannten Lohnabrechnungen als Nachweis ausreichen.
6.) Die letzte Einkommensteuererklärung, die in der Regel aus dem Vorjahr stammen muss.
7.) Ein sogenannter Eigenmittelnachweis. Hierbei handelt es sich beispielsweise um aktuelle Kontoauszüge oder um Dokumente, die Auskunft über vorhandene Wertpapierdepots geben. Falls Bargeld als Eigenkapital in die Baufinanzierung eingebracht werden soll, sollte man diese Mittel vorab auf ein Konto einzahlen. Hierbei gilt aber zu beachten, dass Banken verpflichtet sind, bei größeren Einzahlungen einen Herkunftsnachweis zu verlangen. Bei der Hausbank gilt das bei Beträgen ab 10.000€, bei anderen Banken auch schon darunter. Auf jeden Fall lohnt sich hier eine Rücksprache mit dem Bankberater, wenn man keine bösen Überraschungen (wie zum Beispiel die Sperrung des Kontos) erleben möchte.
8.) Eine persönlich unterschriebene Schufa-Selbstauskunft, die der Bank als Bonitätsnachweis dient.
9.) Nachweise zur privaten Kranken- oder Rentenversicherung (falls vorhanden).
10.) Nachweise über laufende Kredite und deren Raten.
Bei selbstständigen Antragstellern können zudem die folgenden Unterlagen verlangt werden:
1.) Aktuelle Jahresabschlüsse, sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten zwei Jahre.
2.) Eine betriebswirtschaftliche Auswertung, die möglichst aktuell ist und vom Antragsteller persönlich unterschrieben wurde.
3.) Die Gewinn- und Bilanzermittlung (in der Regel nur, falls es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft handelt).
4.) Alle Einkommensteuerbescheide der vergangenen zwei oder drei Jahre (je nach Bank).
5.) Ein Auszug aus dem Handelsregister, der bei der entsprechenden Registerbehörde beantragt werden kann.
Relevante Unterlagen zur Immobilie:
1.) Eine Kopie des Kauf- oder Hausbauvertrags, falls dieser vorliegt.
2.) Den Auszug aus dem Grundbuch.
3.) Ein Bau- beziehungsweise Grundrissplan, aus dem die Raumaufteilung und die Größe des Außenbereiches hervorgeht.
4.) Der Bebauungsplan samt Flur- beziehungsweise Liegenschaftskarten, die von dem zuständigen Katasteramt als Kopie ausgestellt werden.
5.) Genaue Berechnungen der Bruttogrundfläche, sowie der Wohn- und Nutzfläche.
6.) Eine exakte Baubeschreibung.
7.) Eine Kopie der sogenannten Rohbauversicherung, die der Bank als weitere Sicherheit dienen kann.
8.) Eine ausführliche Aufstellung der geplanten Eigenleistungen, sofern diese bei einem Neubau nachweislich erbracht werden können.
9.) Ein aktueller Kostenvoranschlag von allen am Bau beteiligten Unternehmen.
10.) Eine Kopie der Gebäudeversicherungspolice. Diese ist zwar nicht verpflichtend, aber ohne einen Nachweis über eine solche Versicherung wird kaum eine Bank eine Immobilienfinanzierung genehmigen.
11.) In der Regel nicht zwingend notwendig, jedoch meist sehr hilfreich: Das Exposé der gewünschten Immobilie. Dabei handelt es sich um eine ausführliche Beschreibung des Objektes samt Fotos und weiteren Informationen über die Immobilie und deren Lage.
Fazit
Da sich die Bewilligungsverfahren der Banken zum Teil deutlich unterscheiden, gibt es keine allgemeingültige Liste. Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob tatsächlich alle genannten Dokumente für die Vergabe eines Kredits notwendig sind oder das jeweilige Kreditinstitut noch weitere Unterlagen einsehen wollen wird. Zudem kommt es darauf an, wie hoch die Baufinanzierung letztendlich sein soll, ob es sich um eine Bestandsimmobilie handelt, die vielleicht sogar denkmalgeschützt ist oder um einen Neubau und über wie viel Eigenkapital der Antragsteller verfügt.
Es gibt allerdings einige Dokumente, die in der Regel bei jeder Immobilienfinanzierung benötigt werden – dabei spielt es keine Rolle, ob eine Eigentumswohnung, ein Ein- oder auch ein Mehrfamilienhaus finanziert werden soll. Optimalerweise hat man diese Unterlagen auch schon bei dem ersten Beratungsgespräch griffbereit, sodass sich der Bankberater ein Bild von der aktuellen Finanzsituation des Antragstellers machen kann. Um den Verlust wichtiger Dokumente von vornherein zu vermeiden, sollten (wenn nicht anders gefordert) ausschließlich Kopien eingereicht werden.
Die Bank entscheidet anhand der eingereichten Dokumente, ob eine Finanzierung möglich ist und in welcher Höhe beziehungsweise mit welchen Konditionen diese bewilligt wird, da spielt auch die Verlässlichkeit des Antragstellers mit ein. Daher müssen die Nachweise nicht nur vollständig sein, sondern sollten sich auch in einem tadellosen Zustand befinden.