Förderprogramme des Bundesbauministeriums starten wieder
21.02.2024BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen starten wieder.
Ab dem 20.02.2024 starten die BMWSB-Förderprogramme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Altersgerecht Umbauen sowie Genossenschaftliches Wohnen. Anträge können über die Website der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" gestellt werden.
Zu den Förderprogrammen
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in 2024 für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) beziehungsweise bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) möglich.
- Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
- Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
- Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
- Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, zum Beispiel für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
- Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Quelle:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen