Grundstücksgrenzen vermessen

28.10.2021

Die exakte Vermessung von Grundstücksgrenzen wird immer wichtiger


Grundstücksgrenzen vermessen

Grundstücksgrenzen vermessen

Wer ein Grundstück kauft oder bereits eines besitzt weiß, wie wichtig die korrekte Bemessung der Grundstücksgrenzen ist. Diese werden unter anderem bei der Bebauung, aber auch bei baulichen Veränderungen wichtig. In Deutschland gibt es zudem etliche Vorschriften, wie die Grenzen eines Grundstücks bemessen werden müssen. Dies kann unter anderem bei Rechtsstreitigkeiten von enormer Bedeutung sein.


Grundstücksgrenzen vermessen lassen - Arbeit für Profis


Nicht immer sind die eigenen Grundstücksgrenzen klar ersichtlich. Vor allem bei älteren Grundstücken kann sich im Laufe der Zeit eine Verschiebung ergeben haben, welche immer mehr zum Alltag geworden ist. Wird nun eines der Grundstücke verkauft, muss der Käufer sicherstellen, dass er sein gesamtes Grundstück in Beschlag nehmen kann. Dafür kann es sich lohnen Profis zu beauftragen, welche die Vermessung durchführen. Unter anderem können Experten wie Vermessung von Mathow-Ernst - Vermessung in Leverkusen im Großraum Köln solche Vermessungen vornehmen. So kann unter anderem sichergestellt werden, dass die Grundstücksgrenzen den, im Kataster eingetragenen Werten entsprechen. Zudem können Fachleute unter anderem bei der Vermessung von Gebäuden und in anderen Bereichen helfen, in denen eine exakte Bemessung wichtig ist und verlangt wird. Vor allem bei einer engen Zusammenarbeit mit Notaren sollten Sie auf Experten setzen, welche sich in ihrer Branche und in ihrem Bundesland bereits einen guten Namen gemacht haben. So arbeiten Sie immer auf der sicheren Seite.


Streit um Grundstücksgrenzen und deren genaue Einhaltung


Je genauer die Grenzen des eigenen Grundstücks bekannt sind, umso einfacher kann man sich bei Rechtsstreitigkeiten wehren. Doch nicht immer sind die Grenzen bindend. Wie gerade vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, kann es sein, dass man einer Überbauung der eigenen Grundstücksgrenzen akzeptieren muss. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Gebäude direkt an die Grundstücksgrenzen stößt und von außen wärmegedämmt werden soll. Hinzu kommt, dass es dabei keine vertretbaren Alternativen gibt, beispielsweise eine Wärmedämmung von innen. Ein rechtlich schwieriger Bereich, in welchem eine Entscheidung aktuell noch aussteht. Denn eine Wärmedämmung im Innern ist nicht bei allen Gebäuden und bei allen Bauformen möglich.


Der Bereich der Wärmedämmung ist in vielen Bundesländern einer Unschärfe unterlegen


Der oben genannte Bereich der Wärmedämmung beschränkt sich allerdings nicht nur auf NRW. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, welche bei Wärmedämmungen mehr Spielraum einräumen. Dies ist unter anderem dem Versuch geschuldet, den Energieverbrauch von Immobilien zu verringern. Der Umweltschutz hebelt somit in einigen Bundesländern die Rechte an der Unversehrtheit des eigenen Grundstücks aus. Daher ist das erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs nicht nur für Grundstücksbesitzer in NRW interessant, sondern kann Auswirkungen auf viele andere Bundesländer nehmen. Daher sollten Sie nach Möglichkeit vor solchen Vorhaben die rechtlichen Gegebenheiten im eigenen Bundesland genauer unter die Lupe nehmen und eventuell abwarten, was die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sein wird. So können Sie im besten Fall sicherstellen, dass Sie die vorgenommene Wärmedämmung im schlimmsten Fall rückbauen müssen.