Klimafreundlicher Neubau 2023
19.03.2023Verpassen Sie nicht die neue KFN-Förderung ab 01.03.2023
Ab dem 1. März 2023 startet die neue Förderung für den klimafreundlichen Neubau Wohngebäude.
Ein klimafreundlicher Neubau berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, ökologische Materialien und umweltfreundliche Bauweise. Im Folgenden finden Sie einige Aspekte, die zu einem klimafreundlichen Neubau beitragen können:
- Energieeffizienz:
Der Einsatz von energieeffizienten Baustoffen und Gebäudetechnik kann den Energieverbrauch reduzieren. Beispielsweise können gut gedämmte Wände und Dächer sowie moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen und Solarkollektoren dazu beitragen, den Energiebedarf zu senken. - Nachhaltigkeit:
Nachhaltige Bauweise kann den ökologischen Fußabdruck eines Gebäudes reduzieren. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz von Materialien aus erneuerbaren Ressourcen, wie Holz oder Naturstein, sowie der Verzicht auf umweltschädliche Materialien wie PVC. - Ökologische Materialien:
Bei der Wahl der Baumaterialien können ökologische Kriterien wie Herkunft, Transportwege und Abfallvermeidung berücksichtigt werden. Beispielsweise kann die Verwendung von lokalen Rohstoffen oder Recycling-Baustoffen dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. - Umweltfreundliche Bauweise:
Die Bauweise selbst kann einen Einfluss auf die Umweltbilanz haben. Beispielsweise kann der Einsatz von modularen Bauweisen dazu beitragen, Abfall und Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Auch die Verwendung von umweltfreundlichen Baumaschinen sowie die Reduktion von Transportwegen können zur Nachhaltigkeit beitragen.
Es gibt viele weitere Aspekte, die zu einem klimafreundlichen Neubau beitragen können. Es lohnt sich, sich vor Baubeginn mit einem Architekten oder Fachplaner darüber zu unterhalten und mögliche Optionen zu besprechen.
Das Wichtigste in Kürze (Kredit 297, 298)
- Förderkredit ab 0,01 % (effektiver Jahreszins)
Zinsbeispiel
Beispiel für einen Kredit über 100.000 Euro für den Bau eines klimafreundlichen Wohngebäudes: 0,75 % p.a. Sollzins und 0,75 % effektiver Jahreszins bei 25 Jahren Laufzeit, einem tilgungsfreien Anlaufjahre und 10 Jahren Zinsbindung. - Für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro je Wohnung
Eine Wohnung wird auch als Wohneinheit bezeichnet. Ein Einfamilienhaus gilt zum Beispiel als eine Wohneinheit. - für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz einbinden.
Das kann zum Beispiel ein Energieberater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Kreditantrag brauchen.
Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der KFW.
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