Rechtliche Grundlagen beim Immobilien- und Grundstückskauf
20.06.2017Wird ein neues Grundstück bzw. eine neue Immobilie erworben, hat dies zur Folge, dass mit vielen unterschiedlichen Personen kommuniziert werden muss.
Dazu gehört zum einen häufig ein Makler, der für die Vermittlung des Objektes zuständig ist. Außerdem kann das zu erwerbende Objekt einem Bauträger gehören, der im Gegensatz zu einem Bauunternehmer auf eigene Verantwortung und finanziellen Risiko das Grundstück bebaut. Wird lediglich ein Grundstück erworben, kommt häufig auch ein Architekt ins Spiel, der das Eigenheim nach den gewünschten Vorstellungen entwirft und für den Bau zuständig ist. In der Regel werden zusätzlich die Finanzierungsinstitute mit eingebunden, da in den meisten Fällen ein Kredit aufgenommen werden muss, damit das gewünschte Objekt erworben werden kann. Für rechtliche Fragen kann mit ra-knauf.de eine Anwaltskanzlei eingeschaltet werden, die sich auf das Grundstücks- und Immobilienrecht spezialisiert hat. Im Folgenden werden grundlegende rechtliche Informationen über den Ablauf des Erwerbs von Grundstücken oder Immobilien kurz dargestellt.
Wird ein neues Grundstück oder eine Immobilie erworben, muss wie bei anderen Dingen auch ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. In diesem Zuge verpflichtet sich der Verkäufer dazu, sein Eigentum an einen zahlenden Käufer zu Übertragen. Dieser wiederum verpflichtet sich, den ausgehandelten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. In der Kaufvertragsurkunde werden die Namen der beteiligten Parteien, die Grundstückslage sowie der Kaufpreis und eventuelle übernommene Hypotheken aufgelistet. Die Beurkundung des Kaufvertrages wird von einem Notar durchgeführt, der häufig auch als Rechtsanwalt zugelassen wird und neutral zwischen dem Käufer und Verkäufer vermittelt und die beiden Parteien auf mögliche Konsequenzen aufmerksam machen soll.
Wird eine Immobilie oder ein Grundstück erworben, kann im Gegensatz zu dem Kauf eines Fernsehers oder anderen Alltagsgegenständen von dem Kaufvertrag nicht ohne weiteres zurückgetreten werden. Dies ist nur möglich, wenn vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden und der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wurde oder die Immobilie am Übergangstag noch bewohnt ist und nicht freigegeben wurde. Außerdem kann von dem Kaufvertrag zurückgetreten werden, wenn die Wohnung oder das Haus nicht zu dem vertraglich festgestellten Termin fertiggestellt wurde.
Eine Auflassungsvormerkung verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück oder die Immobilie ein weiteres Mal verkauft. Dadurch wird der potentielle Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, wodurch zusätzlich verhindert wird, dass das Grundstück oder die Immobilie mit Hypotheken belastet wird. Bei Zahlung des Kaufpreises wird die Auflassungsvormerkung aufgehoben und der Käufer wird endgültig in das Grundbuch eingetragen. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist.