Umschuldung beim Immobilienkredit – Informatives und Tipps
19.06.2020Während der Niedrigzinsphase kann sich eine Umschuldung von laufenden Immobilienkrediten lohnen.
Das monatliche Einsparpotenzial ist nicht zu unterschätzen. Allerdings müssen einige Faktoren in die Entscheidung einbezogen werden, um teure Fallstricke zu vermeiden. Dieser Ratgeber fasst wesentliche Informationen zusammen.
Vorsicht vor der Vorfälligkeitsentschädigung!
Ob und inwieweit eine Umschuldung lohnenswert ist, hängt von mehreren Fakten ab. Zum einen von der Höhe der Restschuld und der übrigen Laufzeit des alten Kredits. Zum anderen vom Zinssatz. Generell gilt: Je höher die restliche Laufzeit und je höher die Restschuld, desto höher das Sparpotenzial. Sind am Markt Kreditangebote verfügbar, die einen niedrigeren Effektzins aufweisen, ist eine Umschuldung eine Überlegung wert.
Eine attraktive Option sind dahingehend klassische Ratekredite, weil sie durch die gleichbleibenden Raten eine gute Planbarkeit mit sich bringen und vergleichsweise günstig angeboten werden. Die digitalisierte Abwicklung, wie sie auch die Bank of Scotland ermöglicht, ist ein weiterer Vorteil dieser Kreditart. Bei der genannten Geschäfts- und Privatkundenbank lassen sich Ratenkredite online beantragen und abschließen, wodurch der bürokratische Aufwand minimal ist und der gewünschte Betrag in wenigen Tagen zur Verfügung steht. Auf ihrer Informationsseite zum Thema Ratenkredit weist die Bank of Scotland ergänzend auf die Vorfälligkeitsentschädigung hin, die Banken im Rahmen einer Umschuldung verlangen können, wenn ihnen durch die vorzeitige Rückzahlung des bisherigen Kredits Zinsen entgehen. „Glücklicherweise dürfen Banken laut § 502 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur maximal 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags (0,5% bei einer Restlaufzeit von unter 12 Monaten) als Vorfälligkeitsentschädigung berechnen“, heißt es im Ratgeberteil. Allerdings ist diese Regelung gemäß § 502 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge beschränkt. Die Definition von Verbraucherdarlehensverträgen lässt sich in § 491 BGB nachvollziehen.
Tipp: Die Stiftung Warentest stellt online einen Rechner zum Ermitteln der Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukrediten bereit.
Da nicht jede Hausfinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung umfasst, gilt es auch diesen Punkt vor der Umsetzung einer Umschuldung zu klären. Sollte eine Entschädigung fällig werden, ist eine Vergleichsrechnung mit Kreditangeboten zur potenziellen Umschuldung vorzunehmen. Ansonsten lässt sich nicht ermitteln, ob sich das Umschulen lohnt.
Umschulden: Vergleichen und Kalkulieren sind ein Muss
Der eigentliche Vorgang einer Umschuldung ist simpel: Mit Hilfe eines neuen Kredits wird ein alter Kredit, oder auch mehrere, vollständig zurückgezahlt. Der ablösende Kredit wird anschließend wie vertraglich vereinbart, getilgt. Um einen Kredit zum Umschulden mit attraktiven Konditionen zu finden, ist die Nutzung von Vergleichsportalen ratsam. Die Recherche über diese Plattformen beschleunigt die Suche und bringt maximalen Komfort beim Gegenüberstellen der Konditionen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse von mindestens zwei Portalen durchleuchtet werden. Die neue Kreditsumme ergibt sich aus der Restschuld und der potenziellen Vorfälligkeitsentschädigung. Die aktuelle Restschuld wird über den Tilgungsplan ermittelt.
Tipp: Ein Tilgungsplan kann veraltet sein. Wurde während der Kreditlaufzeit beispielsweise eine Sondertilgung vorgenommen, sind die Schulden gegenüber der bisherigen Bank geringer als im Tilgungsplan angegeben.
Keine Restschuldversicherung abschließen!
Eine Restschuldversicherung wird zu zahlreichen Krediten angeboten. Die Versicherung soll in Notfällen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit unterstützen, tut sie aber in vielen Fällen nicht. Zu viele Schlupflöcher verhindern, dass die Versicherung überhaupt einen Nutzen hat. Stattdessen kostet sie eine Menge Geld. Lediglich beim Kauf einer Immobilie oder dem Neubau kann die Police sinnvoll sein, weil die Kreditsumme deutlich höher ist. Da es bei der Umschuldung normalerweise um viel geringere Beträge geht, ist der Verzicht die beste Wahl. Werden Vergleichsportale zur Suche nach geeigneten Krediten genutzt, ist die Restschuldversicherung aus den Filteroptionen zu entfernen.
Tipp: Um herauszufinden, ob die Umschuldung eine bedarfsgerechte Maßnahme ist, wird bei der Recherche die Laufzeit des alten Kredits in die Suchmaske von Vergleichsportalen eingegeben. Anhand der Restlaufzeit lässt sich erkennen, wie sich die monatliche Rate im Vergleich zum aktuellen Tilgungsplan verändert. Im Idealfall ergibt sich eine Ersparnis und somit eine Entlastung der Haushaltskasse. Falls möglich, kann dann beim neuen Kredit eine höhere Rate vereinbart werden, um die Kreditlaufzeit zu verkürzen und insgesamt weniger Zinsen zu zahlen.
Weitere Informationen beziehungsweise Tipps zu weiterführenden Ratgebern rund um die Finanzierung des Hausbaus hier zusammengefasst.
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