Wasserschaden in der Wohnung
27.08.2018Was ist zu tun, wer zahlt?
Ein Wasserschaden ist nicht nur ärgerlich. Er versucht schnell Kosten von mehreren Tausend Euro. Der Ernstfall kann auf vielfältige Weise eintreten: Unabhängig von Jahrhundertfluten oder undichten Kellertüren sind alte Wasserrohre anfällig für einen Rohrbruch. Was ist zu tun?
Ein Albtraum für jeden Mieter oder Hausbesitzer: Der Urlaub ist vorbei, die eigenen vier Wände stehen unter Wasser. Als sei der Schaden nicht schon schlimm genug, stellen sich zahlreiche Fragen: Wie konnte der Wasserschaden entstehen? Wer kommt für die Kosten auf? Was muss unbedingt erledigt werden?
Wasserschäden haben verschiedene Ursachen
Bei Hochwasser oder Starkregen ist der Schuldige ob Einwirkung von außen zügig ausgemacht. Schwieriger wird es, wenn der Wasserschaden wegen Rost, Frost oder Materialfehlern eingetreten ist. Eine Leckortung hilft dabei, Gegenmaßnahmen einzuleiten und weiteres Übel auszuschließen. Innerhalb von Haus oder Wohnung können technische Geräte als Ursache gelten. Dies gilt insbesondere bei defekten Spülmaschinen, einer alten Waschmaschine oder einem undichten Boiler. Weniger wahrscheinlich, aber möglich: eine Badewanne, die durch Unachtsamkeit übergelaufen ist.
Wer kommt für den Wasserschaden auf?
Ein Wasserschaden geht mit horrenden Kosten einher, die von gleich mehreren Versicherungen gedeckt werden müssen. Bei Schäden an den eigenen Möbeln zahlt die Hausratsversicherung. Sind zusätzliche Schäden an fremden Möbeln oder einem fremden Gebäude eingetreten, tritt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers auf den Plan. Ist der Wasserschaden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau verursacht worden, hilft in den meisten Fällen die Elementarversicherung. Letztere lohnt sich jedoch lediglich abzuschließen, falls Sie in einem gefährdeten Gebiet wohnen.
Was ist beim Wasserschaden zu erledigen?
Panik ist ein schlechter Ratgeber, wenngleich sie nach dem Wasserschaden nur schwerlich auszuschließen ist. Stattdessen sollten Betroffene einen kühlen Kopf bewahren und möglichst flink handeln. So gilt es zunächst, die Wasserzufuhr abzustellen und die Stromzufuhr zu unterbrechen. Sobald das ausgelaufene Wasser beseitigt wurde, gilt es, die Einrichtung zu retten, sämtliche Schäden zu dokumentieren und die Versicherung zu informieren. Damit sich kein Schimmel bildet, ist der Wasserschaden schnellstmöglich zu trocknen.
Eine Frage der Vorbereitung
Hinterher ist jeder klüger. Damit es gar nicht erst zu einem neuerlichen Wasserschaden kommt, sollten Haushaltsgeräte grundsätzlich nur laufen, wenn jemand zuhause ist. Auf diese Weise lässt sich einer schwerwiegenden Überschwemmung zeitnah begegnen. Speziell in älteren Häusern sollten die Rohre regelmäßig überprüft werden – bestenfalls von einem Fachmann, der gleichzeitig aufklärt, wie Wände und Fußboden richtig getrocknet werden können. Sind die Rohre in kühlen Monaten nicht ausreichend vor Frost geschützt, hilft eine professionelle Isolierung.