Wohnungsfinanzierung - Eigentum günstig finanzieren

15.03.2019

Das gibt es zu beachten!


Die Wohnungsfinanzierung

Wohnungsfinanzierung

Mit dem Begriff Wohnungsfinanzierung ist die Finanzierung einer Wohnung gemeint. Im ersten moment scheint es zwar keinen Unterschied bei der Finanzierung eines Hauses und einer Wohnung zu geben, doch wenn man genauer hinschaut, sind einige Unterschiede festzustellen, die Sie beachten sollten.

Im Gegensatz zum Haus wird nicht eine ganze Immobilie, sondern nur ein Teil einer Immobilie finanziert.


Besonderheiten einer Wohnungsfinanzierung

Zu den Besonderheiten einer Wohnungsfinanzierung gehören zum Beispiel die Unterlagen, die für die Bank benötigt werden. Da Sie nur einen Teil der Immobilie erwerben und es noch weitere Eigentümer gibt, werden mehr Unterlagen benötigt, um den Wert der Wohnung zu bestimmen. Dazu zählen insbesondere der Aufteilungsplan, die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Die Nebenkosten unterscheiden sich beim Erwerb einer Wohnung hingegen nicht zu einem Hauskauf. Die übernommenen Instandhaltungsrücklagen können Sie im Kaufvertrag gesondert auflisten lassen. Dadurch verringert sich die Grunderwerbsteuer nämlich, weil diese nur auf den Kaufpreis der Wohnung anfallen.


Das gibt es zu beachten

Bei der Besichtigung sollten Sie sich die Unterstützung eines Experten holen, wenn der Bedarf besteht. Ist die Wohnung einmal gekauft, bleiben Sie nämlich auf spätere Schäden und Mängel sitzen. Des Weiteren sollten Sie auch die Protokolle der letzten Jahre einsehen. So finden Sie heraus, was in der Vergangenheit besprochen und vereinbart wurde. Dazu zählen zum Beispiel Investitionen und Sonderrücklagen. Ebenso sollten Sie darauf achten, dass Sie genügend Mitspracherecht haben.

Handelt es sich um eine Neubauwohnung, sollten Sie sich die Baubeschreibung ansehen. Hier sind alle Leistungen aufgeführt, die vom Bauträger erbracht werden. Dazu sollten Sie sich auch den Zahlungsplan ansehen, denn dieser gibt aufschluss darüber, zu welchem Zeitpunkt Sie welchen Betrag zahlen müssen.

Neben den einmaligen Anschaffungskosten, müssen Sie auch die monatlichen Kosten berücksichtigen. Neben der Rate der Wohnungsfinanzierung fallen auch Instandhaltungskosten sowie Hausgeld an.


Voraussetzungen einer Wohnungsfinanzierung

Die Voraussetzung für eine Wohnungsfinanzierung unterscheiden sich nicht von einer üblichen Baufinanzierung. Auch wenn es mittlerweile viele Anbieter gibt, die eine 100-Prozent-Finanzierung anbieten, ist es zu empfehlen mindestens 20 Prozent als Eigenkapital einzubringen. Der Grund dafür ist, dass der Zinssatz für Sie geringer ausfällt, wenn Sie Eigenkapital einbringen.


Nebenkosten nicht vergessen

Bei der Planung der Wohnungsfinanzierung sollten Sie auch darauf achten, die Nebenkosten zu berücksichtigen. Diese können zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Zu den Nebenkosten gehören:

  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbuch- und Notarkosten
  • Maklercourtage

Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.


Schneller Schuldenfrei

Die meisten haben das Ziel, vor Eintritt des Rentenalters schuldenfrei zu sein. Je nachdem, wie alt Sie zu Beginn der Finanzierung sind, müssen Sie die Höhe der anfänglichen Tilgung anpassen, um dieses Ziel zu erreichen. Generell ist es zu empfehlen, eine hohe Tilgung zu wählen. Dadurch sind Sie zum einen schneller schuldenfrei und zum anderen sparen Sie Zinskosten ein.

Gerade bei den niedrigen Zinsen ist es sinnvoll, die eingesparten Zinsen in eine höhere Tilgung zu investieren. Was viele nämlich nicht wissen: Wie sehr die anfängliche Tilgung die Gesamtlaufzeit beeinflusst hängt auch vom Zinssatz ab. Das liegt daran, dass die Zinsen immer nur auf die Restschuld anfallen und der eingesparte Teil durch eine höhere Tilgung gefüllt wird, sodass die Rate immer gleich bleibt.


Beispiel:

Darlehen 1:

  • Darlehen: 100.000 Euro
  • Zinssatz: 10%
  • Tilgung: 1%
  • Gesamtlaufzeit: 21 Jahre

Darlehen 2:

  • Darlehen: 100.000 Euro
  • Zinssatz: 2%
  • Tilgung: 1%
  • Gesamtlaufzeit: 55 Jahre

Wer beim Darlehen 2 nicht in eine höhere Tilgung investiert zahlt das Darlehen, mit derselben Darlehenssumme und Tilgungssatz wie bei Darlehen 1, 55 Jahre lang ab.