Bodengutachten Hausbau

Wer ein Haus auf seinem Baugrundstück errichten will, möchte sicher sein, dass das Fundament fest und sicher im Boden steht. Wird das nicht beachtet, kann das unangenehme Folgen, wie beispielsweise Risse in den Wänden oder aufsteigende Feuchtigkeit vom Keller nach sich ziehen. Mit einem Bodengutachten, welches vor dem Bau erstellt wird, kann sich der Bauherr gegen solche Risiken absichern. Selbst wenn die benachbarten Grundstücke bereits bebaut sind: Das Bodengutachten ist ebenso wichtig, wie der Bebauungsplan und die Erschließung des Baugrundstücks.


Bodengutachten Hausbau

Bodengutachten Hausbau

Alles schief - oder was?

Ist das Fundament gelegt, wird der Bau darüber errichtet. Da kommt einiges an Gewicht zusammen, auch bei einem ganz normalen Einfamilienhaus. Sind Lehm und lockerer Sand unter dem Fundament, dann kann der Boden das Haus nicht tragen: Es wird sich zu einer Seite neigen. Bei einem Bodengutachten wird mit einem Kernbohrer an den Stellen in die Erde gebohrt, auf denen später die Ecken des Hauses stehen sollen. Die Proben aus der Tiefe zeigen genau die Schichtung des Bodens, auf dem später das Haus errichtet werden soll. Der Fachmann sieht daran, wie tragfähig und belastbar der Boden ist und wie die Wasserverhältnisse sind. Dabei werden die Bodenproben bei einem Einfamilienhaus bis zu sechs Meter tief entnommen. So ist der Bauherr wirklich sicher, dass sein Haus sicher steht. Sollte das Bodengutachten ergeben, dass der Grund nicht ganz so tragfähig ist, wie ursprünglich gedacht, dann empfiehlt der Gutachter, wie das neue Haus sicher gegründet werden kann. Dabei werden unterschiedliche Verfahren angewendet: Entweder wird der Boden verdichtet oder teilweise ausgetauscht, oder es werden Pfähle in den Grund gerammt.


Das Grundwasser ist wesentlich

Mit einem Bodengutachten wird neben der Tragfähigkeit des Baugrundes auch festgestellt, wie sich das Grundwasser in der Tiefe der Erdschichten verhält. Ist der Grundwasserspiegel hoch oder staut sich Sickerwasser im Gelände, weil das Haus an einem Hang errichtet werden soll, dann kann das später zu Problemen im Haus führen. Drückt Wasser dauerhaft auf die Gebäudedichtung, muss zusätzlich eine gute Drainage rund um das Haus gelegt werden. Wird das unterlassen, dann können die Wände im Lauf der Zeit feucht und nass werden. Ist der Grundwasserstand hoch, dann wählt der Architekt oft eine sogenannte Weiße Wanne: Für die Wände des Kellers wird ein spezieller Beton verwendet, der dank seiner Mischung undurchlässig gegen Wasser ist. Wird das Haus ohne Keller gebaut und auf einer Bodenplatte errichtet, dann kann diese bei ungünstigen Grundwasserverhältnissen ebenfalls aufschwimmen.


Mit einem Bodengutachten Folgekosten vermeiden

Zwar fallen für ein Bodengutachten auch Kosten an, welche für ein einfaches Bodengutachten etwa 500 bis 1000 Euro, für ein detailliertes Bodengutachten mindestens doppelt so viel sind, doch das Geld ist gut investiert. Stellt sich nach dem Bau des Hauses heraus, dass der Boden nicht so tragfähig ist, wie es vermutet wurde, dann liegen die Kosten für notwendige Baumaßnahmen weitaus höher, mit denen die Mängel beseitigt werden. Wer Mängel in der Abdichtung oder in der Gründung hinterher ausbessern muss, darf oft tief in die Tasche greifen. Am Besten ist es, wenn bereits im Kaufvertrag des Grundstückes die Erstellung eines Bodengutachtens vereinbart wurde. Besonders für Bauherren, die sich für die schlüsselfertige Bauvariante entscheiden, sollte ein Bodengutachten unbedingt im Bau- beziehungsweise Kaufvertrag mit enthalten sein. Nur so lassen sich die Kosten richtig kalkulieren, denn ein normaler Standardkeller kostet entschieden weniger, als der Einbau einer Weißen Wanne.


Schadstoffe auf dem Baugrundstück

Mit einem Bodengrutachten lässt sich der Baugrund gleichzeitig auf mögliche Altlasten untersuchen. Das ist vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn auf dem Gelände bereits beispielsweise ein Industriebetrieb gestanden hat. Denn der Besitzer des Grundstückes muss für die Beseitigung von möglichen Schadstoffen aufkommen, auch wenn er sie nicht verursacht hat. Hier ist der Käufer auf der sicheren Seite, wenn im Vertrag vereinbart wurde, dass der Verkäufer keine Altlasten auf dem Grundstück hatte.